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Coronavirus: Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
Coronavirus: Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Per 1. April 2022 entfällt im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht. Die SBB bedankt sich bei den Kundinnen und Kunden, die sich an die Maskenpflicht gehalten haben.

SBB/CFF/FFS, Keystone (Fotos)

Aktuelle Informationen (Stand: 30. März 2022) Bundesrat beschliesst Ende der Corona-Massnahmen

Der Bundesrat hat entschieden, die letzten noch geltenden Corona-Massnahmen aufzuheben. Für den öffentlichen Verkehr (öV) bedeutet dies, dass die Maskenpflicht nach 21 Monaten per 1. April 2022 aufgehoben wird. Selbstverständlich ist es den Reisenden freigestellt, im öffentlichen Verkehr weiterhin eine Maske zu tragen.

Hinweise auf Maskenpflicht werden entfernt

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die öV-Betriebe verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Zugdurchsagen, Fahrzeugbeschriftungen oder Bildschirminformationen. Aus technischen Gründen und aufgrund des Wartungsrhythmus der Wagen wird es voraussichtlich bis zu drei Wochen dauern, bis die Hinweise auf die Maskenpflicht entfernt sind. Auch in diesen noch markierten Wagen muss keine Maske mehr getragen werden.

Internationaler Personenverkehr

Die SBB empfiehlt allen Reisenden, sich frühzeitig über die Einreisebedingungen und Corona-Massnahmen auf der Seite des BAG oder in den entsprechenden Ländern zu informieren. Informationen zum internationalen Personenverkehr werden auf unserer Webseite Zugreisen nach Europa fortlaufend aktualisiert.

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